Kosten
Rechtsanwälte Spohrer & Kollegen
in Martinsried
Kostenstruktur anwaltlicher Beratung & Vertretung
Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, sei es für außergerichtliche Beratung oder die Vertretung vor Gericht, verursacht Kosten. Zu Beginn eines Mandats können diese Kosten oft noch nicht genau abschätzt werden. Daher ist es wichtig, die Kostenfrage und die voraussichtlich anfallenden Gebühren gleich zu Beginn des Mandats zu klären und auch die Möglichkeit einer Vergütungsvereinbarung zu thematisieren.
Sofern keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstands- oder Streitwert der jeweiligen anwaltlichen Tätigkeit. Der Streitwert wird in gerichtlichen Verfahren vom Gericht festgelegt. Die gesetzlichen Gebühren gemäß dem RVG stellen – zumindest für gerichtliche Verfahren – eine Untergrenze dar, die der Anwalt nicht unterschreiten darf.
Vergütungsrecht erklärt
Flexible Erstberatungskosten für Ihren Rechtsschutz
Das Vergütungsrecht sieht keine gesetzliche Festlegung für die Erstberatung eines Verbrauchers mehr vor. Der Anwalt muss daher im Voraus eine Erstberatungsgebühr mit dem Mandanten vereinbaren oder auf eine Abrechnung nach RVG hinweisen. Je nach Rechtsgebiet wird Ihnen eine Erstberatungsgebühr angeboten, es sei denn, die Abrechnung erfolgt nach dem RVG. Zusätzlich kann eine individuelle Vergütungsvereinbarung abgeschlossen werden. Diese kann entweder auf Stundenbasis oder pauschal vereinbart werden und wird stets schriftlich festgehalten.
Unabhängig davon, ob nach einer individuellen Vergütungsvereinbarung oder nach RVG abgerechnet wird, ist in der Regel ein angemessener Kostenvorschuss zu leisten.
Sollten Sie aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sein, ein gerichtliches Verfahren zu finanzieren, können Sie einen Antrag auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe stellen. Beachten Sie, dass auch hierfür bereits Kosten entstehen. Bei Ablehnung des Antrags tragen Sie die entstandenen Gerichtskosten selbst. Wird der Antrag genehmigt, übernimmt die Staatskasse Ihre Anwalts- und Gerichtskosten. Im Falle eines Unterliegens im Verfahren müssen Sie jedoch in der Regel die Kosten des Gegners übernehmen.
Sind Sie rechtsschutzversichert, bemühen wir uns, die gesetzlichen Gebühren über Ihre Versicherung abzurechnen. Beachten Sie jedoch, dass insbesondere im Familien- und Erbrecht häufig keine Deckung durch die Rechtsschutzversicherung besteht. Teilweise wird jedoch die Erstberatungsgebühr übernommen.
Jetzt kontaktieren & Beratungstermin vereinbaren
Wir verstehen, dass die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts oft mit Unsicherheiten in Bezug auf die Kosten verbunden ist. Kontaktieren Sie uns, um Ihre individuelle Vergütungsvereinbarung zu besprechen und die beste Lösung für Ihre rechtlichen Bedürfnisse zu finden.